

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Arbeitsgemeinschaften sind Wahlangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, bei denen interessenspezifische Zusatzangebote zum regulären Unterricht gewählt werden können. Die Kursdauer beträgt in der Regel 90 Minuten, kann aber bei bestimmten Angeboten davon abweichen. Die Teilnehmerzahlen sind je nach Kurs unterschiedlich. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden sich im AG-Katalog:
Informationen von A-Z
ANMELDUNG JAHRGANG 5
Die Anmeldungen für die zukünftige Klasse 5 im Schuljahr 2023/24 finden zu folgenden Zeiten statt:
Bringen Sie bitte zu den Anmeldungen mit:
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ausgefülltes Anmeldeformular
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letztes Zeugnis der Grundschule (auch gern schon eine Kopie)
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Schulformempfehlung bzw. Schulformgutachten
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Anmeldeschein (erhalten Sie von der Grundschule)
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Familienstammbuch
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Passfoto
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Schwimmnachweis
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IHR KIND 😄
Freitag,
20.01.2023
11:00 - 14:00 Uhr
Montag,
23.01.2023
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag,
24.01.2023
09:00 - 12:00 Uhr
nicht nachmittags
Mittwoch,
25.01.2023
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag,
26.01.2023
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Sie immer ein Zeitfenster für Ihr Anmeldegespräch buchen (z. B. 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr) und keinen minutengenauen Termin.
Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?
Zum Nachweis der erfolgten Masern-Impfung beachten Sie bitte das Hinweisblatt zum Masernschutzgesetz:
BANKVERBINDUNG
Überweisungen an die Schule tätigen Sie bitte über folgende Bankverbindung:
IBAN: DE42 4105 0095 0037 0860 06
Sparkasse Hamm
Achten Sie bitte darauf, einen aussagekräftigen Betreff zu formulieren, zum Beispiel: Eigenanteil für [Name, Klasse]
DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE
DaZ - Was ist das?
DaZ ist die Abkürzung für Deutsch als Zweitsprache. Hierbei lernen Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache Deutsch. Neben dem automatischen Lernen durch die neue Umwelt, die Menschen mit Migrationshintergrund oder Flüchtlinge ständig mit der zu erlernenden Sprache konfrontiert, erhalten die Kinder bei uns DaZ-Unterricht.
Erst- und Anschlussförderung - Was bedeutet das?
In der Erstförderung erwerben die Schülerinnen und Schüler Deutschkenntnisse und Basiskompetenzen (in der Regel zwei Jahre). Die Deutschförderung umfasst bei mindestens zehn bis zwölf Wochenstunden. Die Anschlussförderung dient der Förderung der weiteren Sprachentwicklung sowie der Förderung der fachlichen und sozialen Kompetenzen.
Welche Ziele haben wir?
Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern eine angemessene Schullaufbahn ermöglichen, die ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht. Die festgesteckten Ziele des Rahmenkonzeptes für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sind der Erwerb von Bildungsabschlüssen und eine qualifizierte Berufsorientierung.
Unser Konzept - eine Kurzfassung!
Wir begrüßen alle Schülerinnen und Schüler im Sinne unserer Willkommenskultur ganz herzlich in unserem DaZ-Unterricht und freuen uns über immer mehr Vielfalt!
Damit alle Beteiligten des Schullebens möglichst schnell voneinander profitieren können, sind die DaZ-Schüler von Anfang an in den Regelklassen und erhalten – je nachdem, ob sie in der Erst- oder Anschlussförderung sind – die entsprechende Anzahl an DaZ-Unterrichtsstunden. Auf diese Weise erlernen sie schnell die deutsche Sprache und sind auch sozial besser eingebunden.
Ansprechpartnerin für DaZ: Canan Altuner
ERZIEHUNGSKONZEPT
Erziehungskonzept Teil 1
Pädagogische Geschlossenheit ist die Voraussetzung dafür, dass Erziehung in der Schule gelingt. Wenn alle an der Erziehung Beteiligten an einem Strang ziehen, bedeutet dies für die Kinder eine klare Orientierung für den Alltag. Für die Lehr- und pädagogischen Fachkräfte ist ein fest vereinbartes Regelwerk eine deutliche Entlastung, da es unnötige Diskussionen überflüssig macht und somit Zeit für die eigentliche pädagogische Arbeit schafft.
Das Kollegium und die pädagogischen Fachkräfte der Arnold-Freymuth-Gesamtschule haben sich zu Beginn des Schuljahres intensiv mit dem Thema gemeinsames Handeln bei Regelbrüchen auseinandergesetzt. Daraus sind gemeinsame Vereinbarungen hervorgegangen. Die Lehrkräfte und alle pädagogischen Fachkräfte der Schule reagieren konsequent und einheitlich auf Regelbrüche an unserer Schule.
Kommt es zu wiederholten Regelbrüchen, so können die betroffenen Schülerinnen oder Schüler zur Sicherstellung eines geordneten Schulablaufes zunächst vom Unterricht ausgeschlossen werden.
[Dieser Artikel muss noch überarbeitet werden]
FÖRDERVEREIN
Der Förderverein wurde am 7. Februar 2013 mit dem Ziel gegründet, Projekte zugunsten der Schüler und Schule zu ermöglichen oder Anschaffungen zu tätigen, die es ohne einen Förderverein nicht geben würde.
Betätigungsfelder sind unter anderem:
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Unterstützung von Klassenfahrten
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Finanzierung von Projekten und Arbeitsgemeinschaften
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Veranstaltung eines Sponsorenlaufs, etc.
Sie können uns durch Spenden oder Ihren persönlichen Beitrag unterstützen indem Sie Mitglied werden (Jahresbeitrag 12,- €) oder uns einfach aktiv unterstützen. Wir freuen uns über alle Ideen und Anregungen.
Zum Förderverein gehören folgende Personen:
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Vorsitzender des Vereins: Otto-Ernst Dudek
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Kassierer: Dietmar Katzmarski
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Schriftführerin: Andrea Jonas
Adresse des Fördervereines:
An der Falkschule 9
59077 Hamm
Einen Antrag zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

HSU
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Der HSU ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW für mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 bis 10. Die Herkunftssprache, die auch oft die Familiensprache ist, ist von besonderer Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler und ihre Schullaufbahn.
In rund 20 Herkunftssprachen wird in Wort und Schrift gezielt gefördert. Im Sinne einer Gesamtsprachenkompetenz stellt der HSU ein zusätzliches Angebot dar.
Laut Schulministerium :
„Am Ende des Besuchs des HSU nach Klasse 9 oder 10 steht eine Sprachprüfung. Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Dabei wird unter „Leistungen“ die Prüfungsnote und unter „Bemerkungen“ angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am HSU beruht und auf welcher Anspruchshöhe (HSA 9, HSA 10 oder MSA) sie abgelegt wurde. Bei der Vergabe der Abschlüsse kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen (§ 5 Absatz 3 APO S I). Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote in der Sprachprüfung auf dem Anspruchsniveau des mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden. (Nummer 5.4 des Erlasses).“
Die interessierten Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres über das HSU-Angebot in der Stadt Hamm über ihre Klassenleitungen informiert. Der Unterricht findet in der Regel an einer anderen Schule statt.
KLASSENARBEITEN
Übersicht der schriftliche Arbeiten in den Fächern Deutsch - Englisch - Mathematik

KLASSENRATSTUNDE
Unsere Klassenratsstunden sind folgendermaßen organisiert:
Installation eines Klassenrates
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Wahl des Klassenrates:
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Gesetzte Mitglieder sind der Klassensprecher und der Vertreter
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Es werden zusätzlich vier Mitglieder gewählt.
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Organisation:
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Sammlung von Verbesserungs-/Änderungswünschen auf der Tagesordnungsliste (diese hängt die gesamte Woche an der Pinnwand in der Klasse)
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Jeder Schüler, der Gesprächsbedarf zu einem Thema hat, trägt dieses in die Tabelle ein.
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Themenbeispiele (klasseninterne Regelungen, Klassenraumgestaltung, Ausflüge/Fahrten, Probleme = Vorinstanz vor der Regelung durch die Klassenleitung)
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Ablauf der Stunde:
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ca. 15 Minuten für die Vorbesprechung der Themen auf der Tagesordnung durch den Klassenrat (Differenzierungsraum oder anderweitig ausgelagert)
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Anschließend Diskussionsleitung durch das für den Tag festgelegt Klassenrats-Mitglied
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Protokollieren der Ergebnisse durch festgelegten Protokollanten
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Besprechung und Abstimmung in der Klasse
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aus Beschlüssen erwachsene Maßnahmen in die Wege leiten oder selbst übernehmen
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Dokumentation:
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In der Klasse steht ein Ordner, der dem Klassenrat vorbehalten ist.
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Im Ordner werden die Listen der Tagesordnung gesammelt.
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Die Protokolle zu den einzelnen Besprechungen werden regelmäßig eingeheftet.
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KOPFLÄUSE
Verhalten bei Kopfläusen
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich die Leitung der Schule zu informieren (vgl. IfSG §34 Abs. 5). Die rasche Information ist wichtig, damit wir alles Nötige unternehmen können, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in unserer Schule zu verhindern. Außerdem informiert die Schule die Eltern/Erziehungsberechtigten der betroffenen Klasse über das Auftreten der Kopfläuse (natürlich anonym) und fordert sie zur Untersuchung – und gegebenenfalls Behandlung – ihrer Kinder auf. Eine Bestätigung der Sorgeberechtigten, dass das Kind gegen Kopflausbefall behandelt und die Behandlung korrekt durchgeführt wurde, sollte der Schulleitung mit Rückkehr in den Unterricht vorgelegt werden (Siehe Formular Rückmeldung).
KRANKMELDUNG
Verhalten bei Erkrankung
Sie können Ihr Kind bis 07:55 Uhr telefonisch krank melden. Die schriftliche Bestätigung tragen Sie bitte in das Logbuch Ihres Kindes ein. Für Erkrankungen direkt vor oder direkt nach Ferienzeiten sind Sie laut Schulgesetz verpflichtet, immer ein ärztliches Attest vorzulegen. Ausnahmen werden nicht akzeptiert.
Bei akut auftretender Erkrankung erfolgt die Krankmeldung wie üblich per Anruf. Bei Krankheitszeichen wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen, Durchfall sollte Ihr Kind unbedingt zuhause bleiben. Eine Rücksprache mit einem Arzt ist auch bei milden Symptomen erforderlich.
Die Anwesenheit im Unterricht wird wie auch sonst üblich durch die Fachlehrkräfte dokumentiert.
Änderungen in Ihrer Erreichbarkeit sind unbedingt kurzfristig zu melden. Das heißt neue Telefonnummern oder ggf. auch eine Mailadresse können direkt per Telefon an das Sekretariat gemeldet werden.
Krankmeldung



(02381) 8769710
LEIHGERÄTE
[Dieser Artikel muss noch überarbeitet werden]
Die Schule empfiehlt den Nutzern von Leihgeräten den Abschluss einer Tabletversicherung. Zum Beispiel bei folgendem Anbieter:
https://astradirect-versicherung.de/produkte/tablet-versicherung-plus
LOGBUCH
Das Logbuch ist das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule. Es wird zu jedem Schuljahr neu zusammengestellt. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält zu Beginn des neuen Schuljahres ein persönliches Logbuch. Es erscheint im DIN A4 Format und kostet 10,- € pro Exemplar. Um die Druckkosten für Eltern und Erziehungsberechtigte im Rahmen zu halten, haben wir Werbepartner gefunden, die dieses Logbuch als wichtiges pädagogisches Mittel unterstützen.
Das Logbuch hilft Schülerinnen und Schülern, Ordnung zu lernen, eine Übersicht über die zu erledigenden Aufgaben zu haben, Informationen zwischen Schule und Elternhaus auszutauschen und viele Informationen gebündelt zu bekommen.
LERNZEITEN
Individuelle Lernzeiten
Die Arnold-Freymuth-Gesamtschule realisiert individuelle Lernzeiten als festen Bestandteil des Stundenplans als ein Baustein der individuellen Förderung.
Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, wie sie die Lernzeit zur persönlichen Förderung nutzen wollen. Sie widmen sich eigenverantwortlich den zu erledigenden Aufgaben bzw. dem Wochenplan oder lernen für Leistungskontrollen. Sie setzen sich individuelle Ziele für ihre Arbeit und überprüfen sie am Ende der Stunde.
So wird die Kompetenz entwickelt, sich für einen Lernweg frei zu entscheiden und ihn mit Unterstützung der Lehrerkräfte zu verfolgen.
MEDIENUNTERRICHT
Medienerziehung findet in der Schule überall dort statt, wo Unterrichtsgestaltung und Schulklima soziale und fachliche Kompetenz fördern, gesellschaftliche Zusammenhänge erkennbar werden lassen und zugleich Beziehungen stiften.
Ein besonderer Schwerpunkt ist die umfassende Schulung aller Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Medien.
Auf verantwortungsvollen Umgang insbesondere mit neuen Medien wird besonderer Wert gelegt ohne den Umgang mit klassischen Medien zu vernachlässigen.
Ab dem 5. Jahrgang erwerben alle Schüler und Schülerinnen in Anlehnung an den Medienpass NRW grundlegende Kompetenzen und erfahren dabei wichtige Regeln und Haltungen, die eine gesellschaftlich und sozial verträgliche Nutzung z.B. in sozialen Netzwerken ermöglicht. Gefahren und Risiken, Nutzen und Möglichkeiten, Spaß und Spiel werden dabei thematisiert und erprobt.
MENSA
Essensbestellungen ab Schuljahr 2021/22
Ab dem laufenden Schuljahr 2021/22 arbeitet unser Caterer, Fa. Reisdorf, mit einem neuen Bestell- und Abrechnungssystem der Firma MensaMax.
Wie kann ich mich in MensaMax einloggen?
Um auf die Internetseite von MensaMax zu gelangen, geben Sie folgende Adresse ein:
Das Projekt lautet: HAM2433
Die Einrichtung lautet: AFS
Benutzername und Passwort wird Ihnen durch Fa. Reisdorf per Brief mitgeteilt. Zur Sicherheit muss das zugesandte Passwort beim ersten Einloggen geändert werden. Das neue Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein, mindestens aus einem Groß- und einem Kleinbuchstaben und einer Zahl bestehen.
Wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen sollten und Ihre E-Mail-Adresse in MensaMax hinterlegt haben, können Sie sich jederzeit auch ein neues Passwort zusenden lassen. Außerdem müssen Sie natürlich den Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzerklärung zustimmen.
Sie können per E-Mail mit der Firma Reisdorf in Kontakt treten, zum Beispiel wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben (folgende Angaben werden in diesem Fall benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse). Die Mailadresse lautet: info@partyservice-reisdorf.de
Wie funktioniert die Essensbestellung und Abbestellung?
Das Tagesessen kostet 3,81 Euro. Das Essen kann für Ihr Kind bis um 18:00 Uhr am Vortag bestellt werden. Wenn Ihr Kind jedoch einmal nicht am Essen teilnehmen kann, müssen Sie am Vortag, ebenfalls bis um 18:00 Uhr, über MensaMax das Essen abbestellt haben. Auch eine erneute Anmeldung bei z.B. versehentlicher Abmeldung muss bis um 18:00 Uhr über MensaMax erfolgen. Später eingehende Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie läuft die Essensausgabe ab?
Es werden mit einem Barcode versehene Schülerausweise/Mensaausweise zur Legitimation an der Essensausgabe genutzt. Über den Ausweis wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Ausweis zur Essensausgabe immer dabeihaben. Der Mensaausweis ist nicht der Schülerausweis, sondern wird nur schulintern zur Abwicklung der Essensbestellungen genutzt.
PROFILKURSE JG 7-9
Profilkurse sind Wahlangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 - 10, bei denen interessenspezifische Zusatzangebote zum regulären Unterricht gewählt werden können. Die Kursdauer beträgt in der Regel 90 Minuten, kann aber bei bestimmten Angeboten davon abweichen. Die Teilnehmerzahlen sind je nach Kurs unterschiedlich. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden sich im Katalog:
LRS UND DYSKALKULIE
LRS = Lese- und Rechtschreibschwäche
Dyskalkulie = Rechenschwäche
Ein Leitfaden für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder LRS haben
Verwechselt Ihr Kind häufig Buchstaben beim Schreiben und beim Lesen? Ist es deutlich langsamer beim Verstehen von Aufgaben? Ist es bei schriftlichen Arbeiten zu Hause oft schnell abgelenkt und bleibt unkonzentriert? Dann könnte es sein, dass Ihr Kind auf LRS getestet werden muss.
LRS bedeutet im Allgemeinen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens. Oft sagt man auch Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Legasthenie. Es ist genauso normal intelligent wie andere Kinder ohne LRS. Meistens kann die Lehrkraft für Deutsch oder Englisch schon erkennen, ob Ihr Kind LRS haben könnte.
[Dieser Artikel muss noch überarbeitet werden]
REGENPAUSEN
Bei Regenpausen gelten gesonderte Regeln zum Aufenthalt. Diese wurden in der Lehrerkonferenz beschlossen und sind dem beiliegenden Plan zu entnehmen:
SCHLIESSFÄCHER
Die Arnold-Freymuth-Gesamtschule kooperiert mit der Firma Astra Direct GmbH, über die jede Schülerin und jeder Schüler ein persönliches Schließfach anmieten kann. Die Schließfächer stehen im Neubau - Erdgeschoss und sind ab 7:45 Uhr morgens zugänglich. Das Schließfach hat einen persönlichen Zugangscode und ist somit ein guter Platz, um persönliche Materialien vor dem Zugriff anderer zu schützen. Bei Interesse ist das Bestellformular auch im Sekretariat erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie über folgenden Link: www.astradirect.de
Hinweis: Jeder, der ein Schließfach besitzt, muss dieses vor den Sommerferien leeren.
SCHULBÜCHER
Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
Um diese ausgeliehenen Schulbücher in einem gepflegten Zustand zurückzugeben, ist jede Familie bzw. jeder Erziehungsberechtigte verpflichtet, sämtliche Ausleihbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen.
Eigenanteil
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, Bücher nach Vorgabe der Schule in Höhe von € 26,- zusätzlich anzuschaffen. Eine Bücherliste mit Büchern, die selbst angeschafft werden müssen, ist mit den Zeugnissen ausgegeben worden. Weiterhin fordert die Schule einen Betrag von € 15,- pro Schüler für Material, Kopien, Logbücher und den Wassereuro. Die Bankverbindung zur Überweisung ist dem Infobrief zu entnehmen.
Der Jahrgang 5 hat zusätzlich Informationen per Post erhalten, welche zusätzlichen Materialen zu Beginn des Schuljahres vorliegen sollten.
Umschläge
Alle Schulbücher sind umgehend nach Erhalt mit einem Umschlag zu versehen. Das nebenstehende Video zeigt, wie man ein Buch selbst einschlagen kann. Das umweltfreundlichste Material wäre ein Papierumschlag, welcher allerdings nicht gut vor Wasserschäden schützt. Es gibt im Handel fertige Schutzumschläge aus Polypropylen, welches sich über die Gelbe Tonne recyceln lässt. Das Format, welches für fast alle Schulbücher passt, ist 265 x 540 mm. Diese Hüllen gängiger Hersteller wie Brunnen, Herlitz oder Herma halten oft mehrere Jahre und kostet pro Stück etwa 1€. Man kann diese einzeln, in 5er, 10er oder größeren Packs kaufen, wobei der Einzelpreis mit größerer Bestellmenge sinkt (z.B. hier).
Dieses Video zeigt schrittweise, wie man Schulbücher einschlagen kann. Dazu eignet sich jede wasserabweisende Folie / Papier.
SCHÜLERAUSWEISE
Die Schülerausweise werden schulintern im Scheckkartenformat hergestellt. Dazu benötigt das Sekretariat ein digitales Portrait- oder Passfoto. Bei Verlust des Schülerausweises kann für eine Gebühr von 2,50 € ein Ersatzausweis hergestellt werden.
Die Schülerausweise haben jeweils Gültigkeit bis zum Ende des Jahrgangs 7 bzw. Ende des Jahrgangs 10. Neue Schülerinnen und Schüler sollten per Mail ein digitales Foto (Passfoto) an die Mailadresse der Schule senden, da ein allgemeiner Fototermin nur zu Beginn des Schuljahres stattfindet.
SCHULSOZIALARBEIT
Die Schulsozialarbeit versteht sich als Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Prozess des Erwachsenwerdens. Die Zielperspektive der Schulsozialarbeit ist, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, sie in ihren schulischen und persönlichen Lebenssituationen in Richtung Lebensbewältigung zu begleiten sowie die Förderung ihrer sozialen Kompetenzen.
Für Schülerinnen und Schüler:
Unterstützung bei Schulproblemen, bei belastenden Situationen im sozialen Umfeld, Streitigkeiten mit Mitschüler/-innen, Freund oder Freundin, Konflikte mit Eltern, Mobbing sowie Cybermobbing und bei akuten Krisensituationen.
Für Eltern:
Eltern können Hilfe und Beratung erhalten bei Unsicherheiten und Problemen im Umgang mit ihrem Kind, bei Konflikten mit Lehrer/-innen, wenn Kinder gemeinsame Gespräche mit den Eltern wünschen und bei der Suche nach weiteren externen Hilfen außerhalb der Schule.
Für Lehrerinnen und Lehrer:
Es besteht die Möglichkeit, Unterstützung und Beratung im Umgang mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern in Anspruch zu nehmen und/oder diese an die Schulsozialarbeit zu vermitteln. Gemeinsame themenbezogene Unterrichtseinheiten sowie Begleitung bei Elterngesprächen sind weitere Angebote an die Lehrerschaft.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Das heißt: Alles, was wir besprechen, bleibt unter uns!
Das Schulsozialarbeiterteam
Frau Willems
Raum A301
Tel. (02381) 304 65 15
Herr Richa
Raum N118
Tel. 0157 – 39 66 46 23
Frau Kabak
Raum A305
SCHULWECHSEL
Wechsel zu unserer Schule im laufenden Schuljahr
Ihr Kind ist aktuell an einer weiterführenden Schule in der Stadt Hamm angemeldet und Sie möchten es zu unserer Schule wechseln lassen. Folgende Informationen sind zu beachten:
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Eine Aufnahme ist grundsätzlich nur zu Beginn des Schuljahres in Ausnahmefällen zum Schulhalbjahr möglich.
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Ein Wechsel der Schulform am Ende der Klasse 7 und 8 ist laut § 13 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) nur mit Zustimmung der Versetzungskonferenz der aktuellen Schule möglich. Bitte sprechen Sie mit der Klassen- und Schulleitung der aktuellen Schule das weitere Vorgehen ab!
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Ein Wechsel der Schulform am Ende der Klasse 9 ist laut § 13 Absatz 3 der APO-S i grundsätzlich nicht möglich.
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Eine Wiederholung des 10. Jahrgangs an unserer Schule zur Erlangung der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ist die Schulpflicht erfüllt, muss parallel ein Antrag auf Schulzeitverlängerung gestellt werden.
SCHULWEG
Alle Informationen zum Schulwegticket finden sie auf der entsprechenden Webseite der Stadt Hamm unter: https://www.hamm.de/schulweg
Fahrpläne der Stadtwerke
Für eine genaue Fahrplanauskunft klicken Sie auf den folgenden Link zur Seite der Hammer Verkehrsbetriebe:
https://www.stadtwerke-hamm.de/privatkunden/verkehr/fahrplaene-und-liniennetz
SCHULZEITVERLÄNGERUNG
Schulpflicht erfüllt?
Wenn Ihr Kind zum Ende eines Schuljahres seine zehnjährige Vollzeitschulpflicht in der Primarstufe und Sekundarstufe 1 erfüllt hat, wird es automatisch aus der Arnold-Freymuth-Gesamtschule entlassen, wenn Sie keinen Antrag auf Verlängerung der Vollzeitschulpflicht stellen. Bitte bedenken Sie, dass ein Antrag auf Schulzeitverlängerung an der Arnold-Freymuth-Gesamtschule nur dann sinnvoll ist, wenn
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durch die Verlängerung der Vollzeitschulpflicht ein Schulabschluss erreicht wird,
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die Schulzeit in der Sekundarstufe 1 nicht um mehr als 2 Jahre überschritten wird,
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Ihr Kind bisher eher nicht von Ordnungsmaßnahmen betroffen war und eher nicht durch Verstöße gegen die Schulordnung, wie Disziplinprobleme, Stören des Unterrichts, Aggressionen gegen Mitschüler/-innen und/oder Lehrpersonen, Sachbeschädigungen, verstärkt unregelmäßiger Schulbesuch bzw. gehäuft auftretende unentschuldigte Fehltage (Schulschwänzen) aufgefallen ist.
Falls Sie keine Schulzeitverlängerung wünschen und Ihr Kind an eine Berufsbildende Schule wechseln soll, muss Ihr Kind sich an der Berufsbildenden Schule anmelden.
Hinweis: Der Antrag auf Schulzeitverlängerung sollte der Schulleitung zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Ende Januar) vorliegen. Die Entscheidung wird nach der Versetzungskonferenz im Juni/Juli den Erziehungsberechtigten mitgeteilt.
SPORTUNTERRICHT
Das Fach Sport
Das Merkblatt zum Fach Sport beantwortet viele Fragen zum Sportunterricht, gibt Hinweise, wie man mit unterschiedlichen Krankheiten umgeht und welche Kleidung man in den Sport- oder Schwimmstunden trägt.
VERA-8 (früher LSE 8)
Die Lernstandserhebungen im Jahrgang 8 (früher LSE 8) werden seit dem Schuljahr 2020/21 unter dem Begriff Vera-8 computerbasierte Tests zusammengefasst. Zunächst finden sie nur in den Fächern Deutsch und Englisch, ab 2023 auch für das Fach Mathematik statt.
Informationen zu den Zentralen Lernstandserhebungen in unterschiedlichen Sprachen:
WAHLPFLICHTUNTERRICHT AB JG 7
Ziel ist die individuelle, neigungs- und begabungsorientierte Schwerpunktbildung.
Wahlverfahren
Am Ende des 6. Schuljahres steht die Wahl eines Faches aus dem 1. Wahlpflichtbereich an. In Klassenstufe 7 kommt zum Kernunterricht der vierstündige Wahlpflichtunterricht (WPU) dazu, der bis zum Ende der 10. Klasse in klassenübergreifenden Lerngruppen erteilt wird.
Laut APO SI § 19 Gesamtschule gilt:
Das Angebot für den Wahlpflichtunterricht umfasst ab Klasse 7 die zweite Fremdsprache und mindestens eines der folgenden Angebote: Lernbereiche Arbeitslehre, Naturwissenschaften, Darstellen und Gestalten und/oder Informatik.
Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Er gehört zur gleichen Fächergruppe wie die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, so dass analog auch Klassenarbeiten geschrieben werden.
Der WPU hat große Relevanz bei Versetzung (erstmals am Ende des Jahrgangs 9) und Erlangung eines Schulabschlusses.
Klassenarbeiten im Wahlpflichtunterricht
Wassereuro
In der Mensa befindet sich ein Wasserspender. Für einen Betrag von einem Euro pro Schuljahr, der zu Beginn eines Schuljahres zu überweisen ist, kann sich jeder Schüler und jede Schülerin an diesem frei bedienen. Der Wassereuro deckt die Kosten für die Befüllung, Wartung und Reparatur ab.